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Veranstalterhaftpflichtversicherung
Schützen Sie Ihr Event.

Für sorgenfreie Veranstaltungen.

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung ist ein Muss für dich als Veranstalter oder Eventorganisator. Sie schützt dich vor den finanziellen Konsequenzen von Schäden, die während deiner Veranstaltung auftreten können.

Egal, ob es sich um Konzerte, Musicals, Festivals oder andere Events handelt, diese Versicherung deckt eine breite Palette von Risiken ab. Das können Schäden an Personen oder Eigentum Dritter sein, die während der Veranstaltung auftreten können. Zum Beispiel könnten Besucher auf dem Gelände stürzen und sich verletzen, Ausrüstung beschädigt werden oder es könnte zu Brand- und Wasserschäden kommen.

Ohne eine geeignete Veranstalterhaftpflichtversicherung könnten solche Vorfälle zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, einschließlich rechtlicher Kosten und Schadensersatzforderungen. Diese Versicherung kann jedoch dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren und dich vor den finanziellen Folgen zu schützen.

Es ist entscheidend, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung sorgfältig auszuwählen und sicherzustellen, dass sie auf die spezifischen Bedürfnisse und Risiken deiner Veranstaltung zugeschnitten ist. Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, um potenzielle Schadensersatzansprüche abzudecken, und die Police sollte alle relevanten Risiken berücksichtigen, einschließlich der Art der Veranstaltung, der Teilnehmerzahl und des Veranstaltungsortes.

Insgesamt ist die Veranstalterhaftpflichtversicherung ein wichtiger Bestandteil deiner Risikomanagementstrategie. Indem du dich gegen unvorhergesehene Risiken absicherst, kannst du dich darauf konzentrieren, erfolgreiche und sichere Veranstaltungen für alle Beteiligten zu planen und durchzuführen.

Ihre Vorteile:

  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen (bis zu 3 Monaten Mietzeit) EUR 50.000,00 2fach maximiert p.a.
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten und Transpondern EUR 6.000.000,00 2fach maximiert p.a.

Besondere Vereinbarung:

  • Schäden an von Gästen abgegebenen Garderobenstücken
  • Mitversicherte Nebenrisiken
  • Beaufsichtigung und/oder Koordinierung fremder Unternehmen bei der Ausführung von Arbeiten/Aufgaben im Interesse des Versicherungsnehmers
  • Bereitstellung und Unterhaltung (Verkehrssicherung) des Veranstaltungsplatzes/-grundstückes bzw. Veranstaltungsgebäudes und/oder -raumes
  • Durchführung der im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehenden und erforderlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten
  • Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und sonstiger technischer Hilfsmittel für die Veranstaltungen
  • Bereitstellung und Unterhaltung von sanitären Anlagen (z.B. WC-Wagen)
  • Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Hinweisschildern, Wegweisern, Werbetafeln, Transparenten, Plakaten usw., auch außerhalb des Veranstaltungsortes (bis max. 14 Tage nach der Veranstaltung)
  • Durchführung eines Ordnungsdienstes, der Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung für den Teil, der von den Versicherten selbst durchgeführt wird
  • Einrichtung und Unterhaltung eigener Sanitätsstationen mit allen dazugehörigen Instrumenten, Apparaten und Einrichtungen, soweit diese in der Heilkunde anerkannt sind
  • Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Zelten, Tribünen und Podien, sofern sie baupolizeilich zugelassen sind und abgenommen wurden
  • Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Verkaufsständen oder -buden und dgl., sofern diese von den Versicherten in eigener Regie betrieben werden
  • Betreiben eines VIP- und Pressebereiches
  • gelegentliche Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken, sofern von den Versicherten in eigener Regie durchgeführt
  • Zurverfügungstellung von Parkplätzen (ohne Fahrzeugbewachung)
  • erlaubtes Abbrennen eines Feuerwerkes durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker oder erlaubtes Abbrennen eines Oster- o.ä. Feuers
  • Garderobenrisiko